KWT-News

Newsletter 2 | 2012

Geschätzte Klientin,
geschätzter Klient!

Schenken und Erben wird teurer!

Aufgrund eines Erkenntnisses der Verfassungsgerichtshofes (VfGH) kommt es zu einer Neuregelung der Grundbuchsgebühr für den Erwerb von Liegenschaften aller Art. Das bisherige Heranziehen des 3-fachen Einheitswertes im Erbfall und im  Schenkungsfall ist damit Geschichte.

In dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf wird für sämtliche Arten des Liegenschaftserwerbes eine einheitliche Bemessungsgrundlage, nämlich der Verkehrswert, vorgesehen. Die wenigen Ausnahmen sind viel zu eng gefasst.

Wer ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück, verschenken will, sollte sich beeilen. Denn bereits im November könnte Verschenken von Immobilien empfindlich teurer werden.

Beträgt zB der Einheitswert einer Immobilie € 25.000,00, sind bisher € 825,00 (1,1% vom 3-fachen Einheitswert) an Eintragungsgebühr angefallen. Bei einem Verkehrswert von € 500.000,00 derselben Immobilie beträgt die Eintragungsgebühr künftig € 5.500,00  (1,1% v. 500 TSD).

Derzeit prüft der VfGH auch die Bemessung der Grunderwerbsteuer bei Schenken/Erben. Ist auch hier künftig der Verkehrswert zugrunde zu legen, dann wird es richtig teuer.

Mit freundlichen Grüßen

Kapruner Wirtschaftstreuhand GmbH
StB E.Riedlsperger

Newsletter 1 | 2012

Geschätzte Klientin,
geschätzter Klient!

Aus aktuellem Anlass erhalten Sie heute die Online-News "Sparpaket 2012" per E-Mail. Natürlich sind diese auch auf unserer Website www.kapruner-wt.com unter Aktuelles abrufbar!
Gleichzeitig möchten wir Sie auf ein neues Service unserer Kanzlei aufmerksam machen!

NEU ab 2012!

Wir erledigen die Buchhaltungsarbeiten auch bei Ihnen im Betrieb!
 
Sie geben die Belege nicht gerne außer Haus und möchten die Verbuchung im Haus behalten, dann können wir Ihnen ab 2012 folgendes Service anbieten: 
 
a) Wir installieren in Ihrem Betrieb eine Klientenversion unseres Buchhaltungssystems und buchen vor Ort.
 
b) Sie besitzen ein Buchhaltungsprogramm mit dem Sie zufrieden sind und das alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt? Wir haben auch dafür die LÖSUNG! Wir kommen einfach in Ihren Betrieb, Sie haben alle Belege griffbereit - wir buchen vor Ort, keine Rückfragen, kein Belegetransfer. Sie erhalten umgehend alle Auswertungen und kompetente Beratung vor Ort.
 
In unserer Kanzlei sind Sie natürlich jederzeit willkommen - für die wichtigen Gespräche mit Ihrem Wirtschaftstreuhänder.

Sparpaket

Aus aktuellem Anlass informieren wird über die wichtigsten geplanten steuerlichen Maßnahmen des Sparpakets 2012. Die ersten Änderungen sollen bereits mit April 2012 in Kraft treten. Derzeit gibt es noch keine Gesetzesvorlage. Die tatsächliche Gesetzeswerdung bleibt noch abzuwarten. (Stand 15.2.2012)

Solidarabgabe ab 2013
Befristet - bis zum Jahr 2016 - soll eine Solidarabgabe eingeführt werden.
Besteuerung des 13./14. Gehalts bei Arbeitnehmern:

  • bis zu einem Bruttomonatsbezug von € 13.280,00:  6 % Lohnsteuer
  • darüber hinausgehende Bezüge bis € 25.781,00: 27 % Lohnsteuer
  • darüber hinausgehende Bezüge bis € 42.477,00: 35,75 % Lohnsteuer
  • darüber hinausgehende Bezüge: 50 % Lohnsteuer

Bei Unternehmer soll der Gewinnfreibetrag ab einem Gewinn von € 175.000,00/Jahr reduziert werden:

  • bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag
  • zwischen € 175.000,00 und € 350.000,00 Gewinn: 7 % Gewinnfreibetrag
  • zwischen € 350.000,00 und € 580.000,00 Gewinn: 4,5 % Gewinnfreibetrag
  • ab € 580.000,00 Gewinn: Kein Gewinnfreibetrag


Veräußerung von Grundstücken
Werden Grundstücke oder Liegenschaften nach dem 1.4.2012 verkauft, soll der Veräußerungsgewinn besteuert werden. Die bisher geltende Spekulationsfrist (Verkauf innerhalb von zehn Jahren) soll abgeschafft werden (auch mit 1.4.2012). Der Steuersatz soll davon abhängen, ob ein Neu- bzw. Altbestand verkauft wird (Neubestand: 25 % abzüglich Inflationsabschläge nach zehn Jahren vom Veräußerungsgewinn, Altbestand: 3,5/15 % vom Veräußerungserlös). Weiterhin steuerfrei bleiben: selbst hergestellte Gebäude und Hauptwohnsitze.

Gruppenbesteuerung
Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern können bei einem österreichischen Gruppenträger abgesetzt werden. Die Verlustermittlung erfolgt dabei nach österreichischen Vorschriften.
Der Verlustabzug wird allerdings nun soweit eingeschränkt, dass er nur mehr maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen werden darf (ab Veranlagung 2012).

Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben
Vorsteuer bei der Errichtung von Gebäuden kann nur mehr geltend gemacht werden, wenn der unternehmerische Mieter auch vorsteuerabzugsberechtigt ist (für Mietverhältnisse die ab 1.5.2012 abgeschlossen werden).

Umsatzsteuer: Vorsteuerrückzahlung 20 Jahre
Ein Gebäude für das Vorsteuerbetrag abgezogen wurde, kann erst nach 20 Jahren (bisher: 10 Jahre) ohne eine Vorsteuerkorrektur verkauft oder privat genutzt werden (für Gebäude, die unternehmerisch erstmals ab 1.5.2012 genutzt werden).

Sozialversicherung, Beiträge
Die Beitragssätze zur Pensionsversicherung für GSVG- und BSVG-Versicherte werden auf 18,5 % angehoben und gleichzeitig wird die Mindestbeitragsgrundlage der Pensionsversicherung im GSVG nicht wie bisher sinken.
Die  Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird zusätzlich um € 90,00 erhöht.
Auch die Höchstbeitragsgrundlage für die Arbeitslosenversicherung wird ab 2013 zusätzlich um € 90,00 erhöht und die Beitragspflicht bis zum Erreichen des für die Alterspension maßgeblichen Mindestalters verlängert.
Der Beitragssatz im Nachtschwerarbeitsgesetz wird von  2% auf 5% angehoben.
Eine neue „Manipulationsgebühr“ in Höhe von € 110,00 soll bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber anfallen.

Begünstigte Zukunftsvorsorge und Bausparen
Die Bausparprämie wird nur mehr maximal 1,5 % bis 4 % betragen. (ab 2013)
Die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge wird ab 2013 gesenkt (befristet bis 2016). Sie beträgt 2,75 % (statt 5,5 %) zuzüglich des Zinssatzes für die Bausparförderung.

Weitere Steuermaßnahmen

  • Forschungsprämien sollen künftig strenger kontrolliert werden. Dafür soll die bisherige Deckelung von € 100.000,00 bei der Auftragsforschung auf  € 1 Mio. angehoben werden. 
  • Kapitalerträge von österreichischen Steuerpflichtigen auf Bankkonten und Depots in der Schweiz sollen besteuert werden.
  • Eine Finanztransaktionssteuer soll eingeführt werden.
  • Begünstigungen bei  der Mineralölsteuer für im Ortslinienverkehr eingesetzte Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge und für den „Agrardiesel“ entfallen

 

Mit freundlichen Grüßen

Kapruner Wirtschaftstreuhand GmbH
StB E.Riedlsperger